Pfand
Es ist selbstverständlich, dass geliehene Sachen nach dem Ende der vereinbarten Leihdauer vollständig, greinigt und unbeschädigt an den Eigentümer zurückgegeben werden. Die Rückgabe erfolgt in den meisten Fällen auch wie vereinbart. Aber leider haben viele Verleiher auch schon andere Erfahrungen gemacht und wollen deshalb mit dem Pfand ein übliches Sicherungsverfahren nutzen.
Der Verleiher definiert für Veranstaltungsmaterialien einen Pfandbetrag, den der Leiher bis zur Rückgabe beim Verleiher hinterlegt. Wird die geliehene Sache wie vereinbart zurückgegeben, erhält der Leiher den Pfandbetrag wieder zurück. Ist die geliehene Sache bei der Rückgabe unvollständig, ungereinigt oder beschädigt, oder wird die geliehene Sache verspätet zurückgegeben, kann der Verleiher einen Teil des Pfandbetrages oder den ganzen Pfand einbehalten.
Ein Pfand kann in ähnlicher Weise auch bei der Vermietung von Locations genutzt werden. Bitte achtet hierzu auf die jeweiligen Mietbedingungen.