Haftungsregeln
Die Anbieter von Veranstaltungsmaterial (Verleiher) gehen davon aus, dass die Nutzer (Entleiher) verantwortungsvoll und achtsam mit dem geliehenen Veranstaltungsmaterial umgehen. Aber auch bei grösster Vorsicht, passiert dann doch mal etwas und eine geliehene Sache nimmt Schaden oder wird unbrauchbar.
Grundsätzlich haftet der Entleiher gegenüber dem Verleiher für Schäden am Veranstaltungsmaterial oder dessen Verlust. Zur Absicherung auf Seiten des Entleiher empfehlen wir eine Haftpflichtversicherung mit Schadensübernahme für geliehene Sachen. Da dies kein Standard bei Privathaftversichungen ist, empfehlen wir deshalb auch, dies im Vorfeld mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu klären.
In manchen Fällen, z.B. bei geringwertigen Gegenständen, kann im Haftungsfall durch die explizite Angabe von Haftungsregeln, der umständliche Weg über die Versicherung vermieden werden.
Um die Risiken für alle Beteiligten möglichst überschaubar zu halten gilt, dass der Entleiher in der Regel dem Verleiher maximal für den Wiederbeschaffungswert der geliehenen Sache haftet. Darüberhinaus gehende Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn dies in den Haftungsregeln eines Gegenstandes ausdrücklich angegeben ist.
Aus unserer Sicht betreffen insbesondere folgende Regelungen des BGB die Situation der zwischen Verleiher und Entleiher:
- BGB Buch 2, Abschnitt 1, Titel 1: Verpflichtung zur Leistung
- BGB Buch 2, Abschnitt 8, Titel 6: Leihe
Grundsätzlich gilt, dass die Leihe ein bilateraler Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher ist. Diese WebApp bietet nur die Informationen, die nötig sind, damit sich die Vertragspartner überhaupt kennenlernen. Eine Beteiligung der WebApp oder ihrer Betreiber an den Leihverträgen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Hydrant
Für manche Veranstaltungen ist es notwendig fießend Wasser (in Trinkwasser-Qualität) nutzen zu können. Die Wasserversorgung kann bei Locations in verschiedenen Stufen bereitgestellt werden.
Der Hydrant ist in Deutschland die technisch niedrigste Form der Trinkwasserversorgung einer Location. Durch das Vorhandensein zumindest eines Unterflurhydranten kann über ein von der Feuerwehr oder dem Wasserversorger gesetzten Hydranten die Location über Schläuche mit dem benötigten Trinkwasser versorgt werden.